Rückholdienste
Die Mitgliedschaft beim Münchner Roten Kreuz berechtigt Sie zur kostenlosen Inanspruchnahme unseres Auslands- und Inlandsrückholungsdienstes. Versichert sind Mitglieder des Münchner Roten Kreuzes sowie deren Familienangehörige (Ehegatten und Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht, sowie für den/die im Haushalt lebende/n Partner/in, wenn die/der Partner/in dem BRK-Kreisverband München namentlich gemeldet wurde). Ein Anspruch auf diese Leistung besteht, wenn der fällige Mitgliedsbeitrag bezahlt wurde.