Wärmefonds
Was ist der Wärmefonds?
Die Stadtwerke München haben 20 Millionen Euro für einen Wärmefonds zur Verfügung gestellt. Damit werden Menschen unterstützt, die am stärksten von den steigenden Energiepreisen betroffen sind. Die Entscheidung über die Vergabe sowie die Auszahlungen übernehmen das Sozialreferat und die Münchner Wohlfahrtsverbände – wie das Münchner Rote Kreuz.
Wer bekommt Unterstützung?
Münchner*innen mit geringem Einkommen können Mittel aus dem Wärmefonds in Form einer Pauschale erhalten.
Einen Antrag stellen können Personen, die:
- Wohngeld beziehen.
- Kinderzuschlag beziehen.
- BaföG beziehen und einen eigenen Haushalt führen.
- BAB beziehen und einen eigenen Haushalt führen.
- einen grauen München-Pass besitzen.
- ein monatliches Nettoeinkommen (als Einzelperson, Lebenspartner, Familie, Wohngemeinschaft etc.) haben, das unter der Münchner Armutsgefährdungsschwelle liegt.
Keinen Anspruch auf Mittel aus dem Wärmefonds haben Personen, die:
- Leistungen vom Jobcenter München (Bürgergeld nach dem SGB II) erhalten.
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten.
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
Wie hoch ist die Unterstützung?
Einzelpersonen erhalten 700 Euro. Für jede weitere Person, die im selben Haushalt lebt, gibt es zusätzlich 300 Euro.
Wie kann die Unterstützung beantragt werden?
Ab dem 16. Januar 2023 können Sie die Unterstützung beantragen.
So funktioniert es:
Antrag ausdrucken und ausfüllen
Den Antrag können Sie hier herunterladen: www.waermefonds.de/download
Falls Sie keine Möglichkeit zum Drucken haben, kommen Sie zu einem unserer Standorte (siehe Sprechzeiten). Dort erhalten Sie den Antrag. Wir helfen Ihnen gegebenenfalls auch beim Ausfüllen des Antrags.
Weitere Unterlagen bereitstellen
Zusätzlich zum Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Bitte geben Sie diese zusammen mit dem Antrag ab.
Welche Unterlagen nötig sind, steht im Antrag oder hier: www.waermefonds.de/unterlagen
Antrag und Unterlagen vor Ort abgeben
Kommen Sie zu einem unserer Standorte, um den Antrag abzugeben, Dafür benötigen Sie keinen Termin.
Wichtig: Die Person, die den Antrag stellt, muss Empfänger*in der Heizkostenabrechnung sein! Können Sie den Antrag nicht persönlich vor Ort stellen, benötigt Ihre Vertretung eine Vollmacht. Diese gibt es hier: www.waermefonds.de/download