Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung)
Ihre Zuwendung an das Münchner Rote Kreuz ist als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig. Hier einige Informationen zu Ihrer Zuwendungsbestätigung und wie Sie uns helfen können, Verwaltungskosten zu sparen:
• Für Zuwendungen unter 200.- € benötigen Sie keine spezielle Bescheinigung, die Finanzämter akzeptieren Ihren Bankbeleg als Quittung. Uns hilft das Versandkosten zu sparen und so haben wir mehr Geld für die Hilfe zur Verfügung. Auf Anfrage stellen wir Ihnen aber gerne eine Bescheinigung aus.
• Für Spenden von 200.- € und darüber erhalten Sie automatisch eine Bescheinigung, sofern uns alle notwendigen Informationen wie Name und Adresse übermittelt wurden.
• Wenn Sie keine Zuwendungsbestätigung benötigen, teilen Sie uns das bitte kurz mit. Kreuzen Sie hierzu dann bitte das unten stehende Feld an, ergänzen Sie Ihren Namen und wenn vorhanden Ihre Fördermitglieds- bzw. Spendernummer und schicken Sie das Formular ab. Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Spenden und Fördermitgliedsbeiträge sind Zuwendungen gem. § 10 des Einkommensteuergesetzes an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststellen. Sie werden zur Förderung der satzungsgemäßen Zwecke des BRK (Förderung der freien Wohlfahrtspflege) im Sinne der Anlage 1 zu § 48 EStDV Abschnitt A Nr. 6 verwendet.