Münchner Rotes Kreuz gibt wichtige Tipps für Erste Hilfe
Für die meisten Mitbürgerinnen und Mitbürger ist Helfen im Notfall eine Selbstverständlichkeit. Doch die Corona-Pandemie verunsichert viele Menschen. Auch jetzt gilt: Jede und jeder kann und muss im Maße der Zumutbarkeit und ohne erhebliche eigene Gefahr Hilfe leisten. „Die gesetzliche Pflicht zur Ersten Hilfe besteht auch trotz des Risikos einer Ansteckung, jedoch gibt es in der aktuellen Situation einige Besonderheiten“, sagt Dr. Frithjof Wagner, Chefarzt des Bayerischen Roten Kreuzes Kreisverband München und gibt hilfreiche Tipps:
- Der hauptsächlich Übertragungsweg von COVID 19 Viren ist die Tröpfcheninfektion. An erster Stelle steht immer die eigene Sicherheit, gerade jetzt, da mit der Ansteckungsgefahr ein zusätzliches Risiko besteht. Wenn möglich, sollte der Mindestabstand von 1,50 Meter gewahrt werden. Wenn näherer Kontakt notwendig ist, zum Beispiel bei Verletzungen, sollten Mund und Nase der hilfebedürftigen Person mit einem Tuch abgedeckt und auch das eigene Gesicht geschützt werden.
- Unabhängig von der Distanz ist es auch eine wesentliche Erste Hilfe, den Notruf 112 anzurufen und mit dem Betroffenen zu kommunizieren: beruhigen, darüber informieren, dass Hilfe unterwegs ist, und so lange bleiben, bis der Rettungsdienst vor Ort ist.
- Bei einem Herz-Kreislaufstillstand sollte in der aktuellen Situation auf die ungeschützte Mund-zu-Mund-Beatmung verzichtet und nur die Herzdruckmassage durchgeführt werden (100- 120 Mal pro Minute) – und zwar solange, bis der Rettungsdienst übernimmt. Ein Beatmungstuch oder eine Filtermaske schützen den Helfenden auch bei der Atemspende.
- Die Helferin oder der Helfer sollte den Einsatzkräften die eigenen Kontaktdaten geben, um erreichbar zu sein, für den Fall, dass bei der betroffenen Person nachträglich eine infektiöse Erkrankung festgestellt wird. Bitte notieren Sie sich auch die Personalien des Patienten und dokumentieren Sie für sich Datum, Ort und Uhrzeit.
- Menschen, die zu einer Risikogruppe zählen, sollten grundsätzlich zu Hause bleiben. Werden sie dennoch draußen Zeuge eines Notfalls, müssen sie abwägen, ob Hilfeleistungen an Fremden unter Rücksichtnahme auf die eigene Sicherheit möglich sind. Dies gilt natürlich nicht für Hilfesuchende in der häuslichen Lebensgemeinschaft.
- Ein Risikopatient mit Symptomen der Covid-19 Erkrankung sollte an einem Patienten keine direkte Erste Hilfe leisten, sondern sich auf die Organisation der Hilfe beschränken und den Notruf 112 wählen.