Rechtssicherheit für Notfallsanitäter*innen
Seit 2014 gibt es den Beruf des Notfallsanitäters. Obwohl unsere Kolleg*innen hochqualifiziert sind, arbeiten sie teilweise im rechtlichen Graubereich, wenn sie Leben retten. Was sagt das BRK dazu?
Die umfangreiche Ausbildung zum Notfallsanitäter dauert drei Jahre. Wenn aber eine Kolleg*in eine invasive, sognannte ärztliche Maßnahme setzt – besser gesagt setzen muss, weil der Sanitäter vor dem Notarzt am Einsatzort ist – kann er formal einen Rechtsbruch begehen – sofern diese Maßnahmen nicht im Rahmen der Delegation übertragen wurden.
In Bayern trifft in 54 % aller Fälle der Notarzt mehr als zwei Minuten später als der Rettungswagen mit dem Notfallsanitäter am Einsatzort ein. In 20 % der Fälle dauert dies sogar mehr als 10 Minuten.
Bislang wurde diese Situation für die Notfallsanitäter ausschließlich mit einer Hilfskonstruktion, dem rechtfertigenden Notstand, umschifft. Aber für die Kolleg*innen ist diese Rechtsunsicherheit ein untragbarer Zustand.
Das BRK spricht sich mit Nachdruck für die vom Bundesrat beschlossene Gesetzesinitiative zur Schaffung von mehr Rechtssicherheit von Notfallsanitätern aus. Das Rote Kreuz leistet hier auf unterschiedlichen Ebenen Überzeugungsarbeit und konnte auch schon einiges erreichen. So nahm ein Vertreter der BRK-Landesgeschäftsstelle an der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag als Sachverständiger teil und schilderte die Situation der Notfallsanitäter. Die Vorbehalte gegen das eigenständige heilkundliche Handeln des Notfallsanitäters, bspw. dass der Notarztdienst ersetzt oder der Notfallsanitäter mit seinem Handeln einer Haftbarkeit ausgesetzt wäre, konnten ausgeräumt werden.
Um was es geht, bringt auch „Krankenwagenbelademeister“ Felix auf den Punkt. Wer den Song noch nicht gehört hat: https://youtu.be/qlFR6IXIVyQ