Humanitäres Völkerrecht und Verbreitungsarbeit
Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung hat es sich zur Aufgabe gemacht, menschliches Leid überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern, Leben und Gesundheit zu schützen und der Menschenwürde Achtung zu verschaffen, insbesondere in Zeiten bewaffneter Konflikte und sonstiger Notlagen.
Die Verbreitung der Regeln des humanitären Völkerrechts und der Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes ist eine der Hauptaufgaben der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Sie ist Voraussetzung dafür, dass die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und respektieren.
Gemäß Artikel 3 der Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung und § 2 der Satzung des DRK hat sich auch das Deutsche Rote Kreuz die Verbreitungsarbeit zur Aufgabe gemacht. Als freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich wurde es zudem ausdrücklich in § 2 DRK-Gesetz mit der Verbreitung der Kenntnisse über das humanitäre Völkerrecht und die Grundsätze und Ideale der Bewegung sowie mit der Unterstützung der Bundesregierung hierbei beauftragt.
Um diesen Auftrag zu erfüllen, leistet das DRK vielfach Verbreitungsarbeit. Diese richtet sich mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten unter anderem an Rotkreuzlerinnen und Rotkreuzler, Medien und die allgemeine Öffentlichkeit. Veranstaltungen des Münchner Roten Kreuzes zur Verbreitungsarbeit finden sich im Lehrgangsplan bzw. bei den aktuellen Meldungen.
Ansprechpartner für die Verbreitungsarbeit sind die ehrenamtlichen Konventionsbeauftragten, die auf allen Verbandsebenen eingerichtet sind.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Gabriel Bücherl, Konventionsbeauftragter des Münchner Roten Kreuzes gabriel.buecherl@brk-muenchen.de
Weitergehende Informationen finden Sie unter https://www.drk.de/das-drk/auftrag-ziele-aufgaben-und-selbstverstaendnis-des-drk/humanitaeres-voelkerrecht-im-kontext-des-drk/verbreitungsarbeit/