Satzung
Das Bayerische Rote Kreuz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, das durch seine gewählten Organe und Gremien seine Angelegenheiten und sein Vermögen selbst verwaltet. Es unterliegt dabei mit seinen Gliederungen und Mitgliedern der Satzung des Deutschen Roten Kreuzes, sofern die Rechtsstellung des Bayerischen Roten Kreuzes als Körperschaft des öffentlichen Rechts damit vereinbar ist. Sein Kennzeichen ist das völkerrechtlich anerkannte rote Kreuz auf weißem Grund. Zu seinen Hauptaufgaben zählt neben der Verbreitung der Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben.
Das Bayerische Rote Kreuz gliedert sich in Bezirksverbände und Kreisverbände. Zu den Aufgaben des Kreisverbandes gehören unter anderem die Wahrnehmung der operativen Aufgaben und die Repräsentation des Roten Kreuzes in seinem Gebiet.