Seminar 14. März: Humanitäres Völkerrecht findet nicht statt
Das Seminar findet nicht statt. Grund ist die Eindämmung des Coronavirus. Wir bitten um Verständnis
Das Münchner Rote Kreuz veranstaltet am 14. März von 9 bis 17 Uhr ein kostenloses Tagesseminar zum humanitären Völkerrecht, das sich speziell an Interessent*innen ohne Vorkenntnisse richtet.
Krieg verursacht unermessliches Leid. Trotzdem ist er allgegenwärtig. Die Nachrichten berichten tagtäglich über bewaffnete Auseinandersetzungen. Massengräber und Minenopfer, Vertreibungen und Vergewaltigungen gehören zu diesem Schreckensszenario. Das humanitäre Völkerrecht bildet den Konsens der Menschheit zu humanitären Mindeststandards in bewaffneten Konflikten ab. Es schützt die Opfer und beschränkt die Mittel der Kriegsführung.
„Das humanitäre Völkerrecht kann Kriege nicht verhindern, jedoch durch seine Regeln menschliches Leid im Krieg verringern. Leider halten sich nicht immer alle Konfliktparteien daran, aber speziell die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung wird nicht müde, die Regeln immer wieder in Erinnerung zu rufen“, betont Gabriel Bücherl, Konventionsbeauftragter des Münchner Roten Kreuzes
Das Seminar vermittelt zunächst Grundlagen des humanitären Völkerrechts, bevor in Kleingruppen konkrete Fälle und Fragestellungen bearbeitet werden. Welche Regeln gelten in bewaffneten Konflikten? Welche Personengruppen sind geschützt? Welche Kriegshandlungen sind verboten? Wie setzt man humanitäres Völkerrecht durch? Welche aktuellen Entwicklungen gibt es? Mit diesen und anderen Fragen beschäftigen sich die Teilnehmer*innen des im Seminars.
Das Seminar ist für alle Interessierten offen, egal, ob Mitglieder des Roten Kreuzes oder nicht. Die Teilnahme ist kostenlos, die Anmeldung erfolgt per E-Mail unter gabriel.buecherl@brk-muenchen.de an.
Wo: BRK-Kreisverband München, Perchtinger Str. 5, München (MVV: U3 / Machtlfingerstraße)
Wann: Samstag, 14. März von 9 bis 17 Uhr