Vermächtnis
Mithilfe eines Testaments oder eines Erbvertrags können Sie jemandem einen Vermögensvorteil durch ein Vermächtnis zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen. Sie können zum Beispiel einen festen Geldbetrag, ein Gemälde, ein Schmuckstück oder auch ein Wohnrecht weitergeben. Derjenige, der durch ein Vermächtnis einen Vermögensvorteil bekommt, wird als „Vermächtnisnehmer“ bezeichnet. Während der Erbe kraft Gesetz in die Rechtsstellung des Erblassers eintritt, erwirbt der Vermächtnisnehmer lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses. Er erhält die versprochenen Vermögenswerte nach der Testamentseröffnung von den Erben.
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