Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen ohne Ausschreibung möglich
Der Schlussantrag des Generalanwalts vor dem Europäischen Gerichtshof in Brüssel vom 14.11.2018 bestätigt die Forderung des BRK zur Befreiung des Rettungsdienstes von der Ausschreibungspflicht (sog. Bereichsausnahme). Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk fordert dazu klar: „Wir erwarten jetzt eine sofort beginnende Vorbereitung durch Politik und Verwaltung, um die Bereichsausnahme in Bayern umzusetzen.“ Der heute bekannt gewordene Schlussantrag bestätigt vollumfänglich die Auffassung des Bayerischen Roten Kreuzes und sichert bei Anwendung die rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung. Andere Bundesländer nutzen diese Möglichkeit bereits.