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MiB_September-2014

31 Werden Sie Zustifter der „Stiftung für Münchner in Not“ Auch in einer Stadt wie München geraten viele Menschen in eine soziale Notlage. Unsere „Stiftung für Münchner in Not“ hilft Menschen, die aufgrund ihres kör- perlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder wegen Bedürftigkeit auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Mit Ihrer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungsvermögen und setzen ein Zeichen der Hoffnung für die betroffenen Menschen in der Landeshauptstadt und im Landkreis München. Vermögenskonto 694 0009 000 Bank für Sozialwirtschaft Bankleitzahl 700 205 00 BRK-Kreisverband München Stiftungszentrum, Seitzstr. 8, 80538 München Telefon 0 89/23 73-2 22 Telefax 0 89/23 73-4 42 22 E-Mail: stiftungszentrum@brk-muenchen.de Sie wollen mehr wissen? Rufen Sie uns an oder bestellen Sie unsere Broschüre „Einfach stiften für Münchner in Not“ Sie wollen mehr wissen? Rufen Sie Kostenlos! Anzeige Sorgen Sie für ausreichend Entspannung! Machen Sie mehrmals am Tag eine kurze Pause, in der Sie sämtliche Pflichten au- ßer Acht lassen. Nutzen Sie die Zeit aus- schließlich für Dinge, die Ihnen Freude machen und Ihre Batterien aufladen: Ge- nießen Sie einen frisch aufgebrühten Kaffee, laufen Sie eine Runde durch den Garten oder stellen Sie sich auf Ihren Balkon und genießen Sie die Sonne, den Duft der Natur und den Anblick blühen- der Pflanzen. Oder setzen Sie sich aufs Sofa und tun nichts, rein gar nichts. Auch in die Luft zu starren lenkt ab und entspannt. Wer gezielt entspannen möchte, sollte eine Methode wählen, die ihm leichtfällt und zu ihm passt: Manche Menschen schalten am besten zu Medi- tationsmusik ab; andere powern sich beim Sport aus oder genießen die Kon- zentration bei ihren Yoga-Übungen. Pro- bieren Sie aus, was Ihnen guttut. Das eigene Leben nicht ver- gessen Auch Angehörige, die Tag und Nacht für einen Pflegepatienten da sind, haben ein Recht auf eigene Aktivitäten: wieder ein- mal die Lieblingsmusik hören, eine Zeit- schrift durchblättern, die beste Freundin im Café treffen, den monatlichen Sauna- besuch wahrnehmen oder dem Lieb- lingshobby frönen. Schaffen Sie sich Freiräume, während deren Ihr Ehepart- ner, andere Angehörige oder ein Pflege- dienst (Stichwort „Verhinderungspflege“, siehe nächster Absatz) Ihre Pflichten übernehmen. Denn wer dauerhaft auf jegliches Vergnügen verzichtet, wird un- zufrieden und fühlt sich fremdgesteuert. Zugegeben, es ist nicht leicht, an ei- gene Unternehmungen zu denken, wenn der Pflegepatient die ganze Aufmerk- samkeit auf sich zieht. Sehen Sie es so: Ihre Ausgeglichenheit und Leistungsfä- higkeit zu erhalten ist die Voraussetzung dafür, eine engagierte und kompetente Pflege leisten zu können. Davon hat der zu Pflegende schließlich ebenso viel wie Sie selbst. Urlaub von der Pflege: allein oder mit dem Patienten Egal, ob Pflegegeld oder Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch genommen werden: Zusätzlich zum monatlichen Budget zahlt die Pflegekasse pro Jahr 1.550 Euro für eine externe Fachkraft, die die Betreuung zu Hause übernimmt, um den Pflegenden zu entlasten. Dieser Zu- schuss muss beantragt werden. Die Vor- aussetzungen sind lediglich, dass die Pflegebedürftigkeit anerkannt wurde und seit mindestens einem halben Jahr besteht. Die Fremdbetreuung kann stun- denweise, etwa für die Zeit eines Behör- denbesuchs, oder über mehrere Tage in Anspruch genommen werden. Eine Al- ternative ist die vorübergehende „Kurz- zeitpflege“ bis zu vier Wochen jährlich in einer stationären Einrichtung – auch in diesem Fall übernimmt die Pflegekasse mit 1.550 Euro einen Teil der Kosten. So sind dem Pflegenden kurze Ur- laube möglich. Übrigens auch mit dem Patienten. Denn immer mehr Reisever- anstalter und Hotels bieten Urlaube mit Pflegemöglichkeiten an: Während der Angehörige seine Freizeit genießt, küm- mern sich ausgebildete Pflegekräfte um den mitgereisten Patienten. Der Angehö- rige weiß den zu Pflegenden in seiner Nähe, sieht ihn gut versorgt und hat dennoch ausreichend Zeit für eigene Ak- tivitäten. Und dies oft im Kreise anderer pflegender Angehöriger, mit denen er sich angeregt austauschen kann und am Ende feststellt: „Ich bin nicht allein!“

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